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Berufsbild

Makler, Mehrfachagent oder Vertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft
Ein Versicherungsvertreter oder auch Ausschließlichkeitsvertreter genannt, vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nur ein Produkt dieses Anbieters auswählen.

Mehrfachagent (Mehrfachvertreter) im Auftrag einiger Versicherer
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften anbietet. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden
Vordergründig vermitteln diese beiden Vermittlergruppen dem Kunden den Eindruck großer Ähnlichkeit. Allerdings bestehen deutliche Unterschiede.

Der Makler vertritt die Interessen des Auftraggebers, des Kunden.
Der Makler ist somit Sachwalter des Auftraggebers (Kunden) und mit entsprechenden Rechten und Vollmachten ausgestattet.


Fazit:
Ist also ein Versicherungsvermittler von einem Versicherer oder einem Vertreter damit betraut, Versicherungsverträge für diesen zu vermitteln, ist er laut Gesetz Versicherungsvertreter und kann damit zwangsläufig, egal ob die Vermittlung für einen oder für mehrere Versicherer erfolgt, niemals unabhängig oder ungebunden sein.

Es kann keine ungebundenen Vertreter geben. Ungebundene Vertreter sind nur vergleichbar mit unverheirateten Ehemännern oder vertragslosen Vertragspartnern - und das gibt es nun mal nicht.